Die Bürgerversicherung
Zur Zeit heiß im Gespräch sind neben Mindestlohn und der allgemeinen Sozialstaatslage auch Themen wie eine Bürgerversicherung oder zumindest eine Erwerbstätigenversicherung für alle Arbeitnehmer. Jedoch sind die Parteien bei ihren Vorstellungen über ein solches System sehr unterschiedlich positioniert, die FDP zum Beispiel hat nun nach Gesprächen mit den berufsständischen Versorgungseinrichtungen wie z.B. der Ärztekammer oder des Juristenbundes eine Miteinbeziehung dieser Versorger in eine allgemeine Bürger-/Erwerbstätigenversicherung ausgeschlossen.
Der FDP-Abgeordnete Bahr machte klar, dass er nach dem Gespräch mit Vertretern dieser Organisationen keinen Bedarf dafür sehe, dass diese Selbstversorgungseinrichtungen zugunsten einer allgemeinen Arbeitnehmerversicherung aufgelöst würden oder in deren Strukturen übergingen. Die spezialisiert gewachsenen Strukturen dürften nicht zugunsten einer Einheitlichkeit, die ohnehin in erster Linie höhere Ansprüche nach sich ziehe, zunichte gemacht werden.
Wie sie auch letztendlich aussehen wird, falls sie überhaupt kommt: Eine Bürgerversicherung wird sicherlich nicht ihrem Namen gerecht werden, aber das muss sie auch gar nicht. Denn wenn eigenständige Versorgungswerke ohnehin für bestimmte Berufsgruppen reserviert sind, bieten sie ein gutes Standbein außerhalb der großen Kasse. Insofern bleibt nur: Abwarten und Tee trinken.
Webseite:
http://rentenversicherung-heute.de/content/view/23/31/
- Finanzberatung speziell für ältere Menschen
Im Streit um die Rentenanpassungen und die derzeit allgemein hochdiskutierte Frage der Altersvorsorge wurde auch wieder einmal die These laut, dass ältere Menschen spätestens ab 55+ kaum mehr bei Finanzberatungen berücksichtigt werden würden. Dies wurde jetzt jedoch mit einer Umfrage widerlegt, bei der sich immerhin 43% dieser "Generation Fast-Ruhestand" deutlich positiv über ihre individuelle und - Kartellrecht – Anhörung zur Gruppenfreistellung
Die EU-Kommission prüft derzeit die 2003 verlängerte so genannte Gruppenfreistellung der Versicherer auf ihre kartellrechtliche Gültigkeit. Bei dieser Gruppenfreistellung handelt es sich um gewisse Befugnisse der Versicherungskonzerne, um untereinander Daten auszutauschen und Versicherungspools zu bilden. Auch die oft angeführten, unverbindlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen fallen darunter. Bis einschließlich 17. Juli sammelt die Kommission Stellungnahmen, Kritik und Kommentare - Unfallversicherung: Freizeitfussballer auch versichert
Bei einer privaten Unfallversicherung herrschen in der Regel ebenso viele Ausnahme-, Sonder- und sonstige Regelungen wie bei der gesetzlichen Betriebsunfallversicherung, denn die Anbieter wollen natürlich aussergewöhnlich gefährliche und damit risikoreiche Aktivitäten zugunsten der Leistungspflicht ausschließen. Dabei werden jedoch teils recht obskure Regelungen getroffen, die für den Laien meist sehr auslegungsbedürftig sind. So wollte etwa im - Altersvorsorge kein großes Thema bei deutschen Frauen
Die Themen private Altersvorsorge, frühe Absicherung, Riester-Rente, Immobilienkauf und Anlagestrategien sind in aller Munde, es scheint geradezu ein Altersvorsorgewahn ausgebrochen zu sein. Doch Halt, reden wirklich alle über Altersvorsorge? Anscheinend nicht alle, denn die deutsche Durchschnittsfrau interessiert sich laut einer Studie des IMWF nicht wirklich dafür. So sehen quer durch alle Bildungs-, Berufs-, Einkommens- und - Richtig beschweren bei Versicherungsstreitigkeiten
Solange alles gut läuft, ist der Kontakt mit der Versicherung allenfalls auf dem Kontoauszug zu sehen – Gründe für Streitigkeiten gibt es aber viele. Falsche Versprechen, zu hohe Beiträge, Leistungsstreichungen etc. – Rabatz machen bringt nicht viel, um Erfolg zu haben muss systematisch vorgegangen werden. Dazu ein paar Grundregeln: 1) Alle Versprechen schriftlich geben lassen.
