Versicherung zahlt Haftpflichtschaden nicht
Neben den fragwürdigen Methoden, die vor allem Haftpflichtversicherungen immer wieder anwenden, um den Schaden der gegnerischen Unfallbeteiligten zu drücken (z.B. durch knapp kalkulierte „Gutachten“, Werkstattverweise etc.), gibt es anscheinend auch immer wieder ganz besonders dreiste Einzelfälle, bei denen Versicherer sich aus ihrer Haftungspflicht winden wollen. So berichtet ein Inhaber einer KFZ-Versicherung, dass nach einem Unfall seiner Ehefrau die Haftpflichtversicherung der Freundin, die für den Unfall verantwortlich war, nicht zahlen wollte. Der Unfallhergang: Die Ehefrau wollte im Januar eine steile Auffahrtsstraße zum Haus der Freundin mit dem Auto fahren. Als sie das Auto schließlich auf der leichten Endschräge abstellen wollte, bemerkte sie rechtzeitig, dass das Auto zu rutschen anfing. Die Frau konnte sich noch mit einem Sprung aus dem Fahrzeug retten, dieses wurde jedoch bei der Rutschpartie an der Türe stark beschädigt. Die Freundin hatte nicht gestreut; sofort wurden Fotos gemacht und die Haftpflicht der Freundin verständigt. Nachdem diese nach Zögern den Schadensfall anerkannte, schickte sie nach (!) dem Bescheid an den Autobesitzer einen Gutachter, der zu dem kurzen Schluss kam, dass der Unfall gar nicht eingetreten sein könnte – das Auto wäre sonst schon früher gerutscht.
Webseite:
http://www.123recht.net/Haftpflichtschaden-wird-nicht-übernommen!__f106899.html
- Silvesterspaß kann sehr unlustig werden
Seit Jahrhunderten ist es Brauch, in der Silvesternacht mit lauten Böllern und farbenfrohen Raketen das neue Jahr zu begrüßen. Doch genau so häufig werden durch die Böllerei immense Sachschäden angerichtet. Jährlich zahlen die Versicherungen ca. 37 Mio. Euro an Versicherungsleistungen allein für diese Schäden. Vorbeugen ist die beste Methode, Schäden zu vermeiden, aber welche Versicherungen - Verhalten bei Arbeitsunfall
Streitfall Das Bundessozialgericht hat festgelegt, dass es sich bei einem Unfall, der auf Fahrt von der Arbeitsstelle zu einem dritten Ort mit einem kurzen Stop in der eigenen Wohnung geschieht, nicht um einen Arbeitsunfall handelt. Demnach wird der dabei entstandene Schaden nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt. Um das Urteil des Gerichts besser verdeutlichen zu können, - Urteil im Bibliotheksstreit
Die Weimarer Anna-Amalia-Bibliothek hatte zuletzt gegen ihren Hauptversicherer geklagt, da dieser nur in deutlich geringerem Umfang Leistungen erbringen wollte (s. früheren Bericht). Der Fall wurde vor Gericht behandelt, nun schlug das Erfurter Landesgericht einen außergerichtlichen Vergleich vor. Insgesamt soll nach Vorschlag der Richter eine Summe von rund fünf Mio. Euro gezahlt werden – von allen - KFZ-Versicherung zahlt Autodiebstahl
Was zunächst nicht sonderlich bemerkenswert, sondern eher nach der wünschenswerten Regel klingt, ist in diesem Fall durchaus eine rechtliche Handhabe für Fälle, in denen der Autobesitzer mehr als fahrlässig war: Das OLG Saarbrücken hat gestern entschieden, dass unter bestimmten Umständen auch dann eine Kaskoversicherung für einen Autodiebstahl oder eine Beschädigung durch Fremdeinwirkung zu haften hat, - "Höhere Gewalt" – Versicherung zahlt nicht
Auch im niederösterreichischen Neulengbach war Sturmtief "Emma" zu Besuch, und die Folgen des Sturms treiben jetzt einige Bewohner des Ortes um: Auf einem öffentlichen Parkplatz, der an einem Wohnhaus angrenzt, hatten mehrere Personen ihre Autos geparkt. Durch den Sturm wurden Fassadenteile gelockert, die auf die Autos stürzten und Schäden von über 10.000 € anrichteten. Eigentlich
