Dienstag, 7. September 2010

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Vorsicht bei der Blutverdünnung

Februar 11, 2008 von finanzen  
Kategorie: Aktuelles

Sie werden häufig eingesetzt, sind aber medizinisch umstritten: Blutverdünnende Mittel, fachsprachlich Antikoagulantien (vom griechischen anti = gegen und coagulatio = Zusammenballung). Diese werden hauptsächlich bei Herzfunktionsstörungen oder Thrombosen verwendet, um den Blutfluss zu gewährleisten. Jedoch ist dabei große Vorsicht geboten, denn das Blut wird gleichmäßig verdünnt – Stürze oder Wunden können so schneller schwere Blutungen auslösen als normal.
So hatte im Fall einer Patientin, die nach einer Behandlung mit solchen Antikoagulantien gestürzt war, eine Gehirnblutung eingesetzt. Als die Frau von ihrer Unfallversicherung Gebrauch machen wollte, verweigerte diese die Zahlung mit Hinweis auf die blutverdünnenden Mittel; die Frau hätte ein nicht angegebenes Risiko getragen und die Versicherung somit von den Leistungen entbunden.
Der Fall ging vor Gericht, und das OLG Koblenz gab dem Versicherer schlussendlich Recht. Die Frau hatte nach Ansicht eines gerichtlichen Gutachters die Gehirnblutung hauptsächlich wegen der Medikamente zu erleiden, welche durch den Sturz deutlich ihre unangenehmen Nebenwirkungen zeigten. Der Sturz wäre ohne die Antikoagulantien relativ folgenlos geblieben. Dies reichte den Richtern, um den Versicherer von seiner Leistungspflicht zu entbinden und der Frau anzulasten, dass sie den Versicherer nicht über den Tatbestand informiert hätte; wenngleich angezweifelt werden darf, ob ihr das bewusst war.

Webseite:

http://www.live-pr.com/nach-behandlung-mit-blutverd-uuml-nnungsmittel-zah-r10481…

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