Freitag, 30. Juli 2010

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Krankenrücktransport verweigert

Februar 13, 2008 von finanzen  
Kategorie: Aktuelles

Regelmäßig wird bei Tipps zur Auslandskrankenversicherung betont, dass man möglichst einen Krankenrücktransport ins Heimatland in den Versicherungsleistungen haben sollte, um im Fall der Fälle keine horrenden Kosten tragen zu müssen. Viele scheinen auf diesen Rat zu hören; immerhin kommt es immer wieder vor, dass Leute schwer verletzt oder krank aus dem Urlaubsland in eine heimische Klinik gebracht werden müssen – das kommt teuer, wenn keine Versicherungsleistung einspringt. Herb ist es jedoch dann, wenn die Versicherung trotz ausdrücklich vereinbarter Leistung nicht zahlen will.
Das LG München hat nun ein diesbezügliches Urteil gefällt. Ein USA-Reisender war während seines Aufenthalts einem hohen Fieber erlegen und litt zusätzlich an starkem Reizhusten. Nach den Versicherungskonditionen hätte dem Mann ein Rücktransport zugestanden; die Versicherung lehnte aber ab: Auf der ärztlichen Bescheinigung, die er von einem amerikanischen Arzt einholen sollte, war seine HIV-Infektion dokumentiert. Nach Ansicht der Versicherung trage er damit ein erhöhtes Risiko, beim Flugtransport eine Lungenentzündung zu bekommen.
Der Mann machte sich also mangels Taten seiner Versicherung alleine auf den Weg – und bekam nun vor Gericht ein Schmerzensgeld von 2.000 € zugesprochen. Die Richter sahen ganz eindeutig eine Leistungsunterlassung der Versicherung.

Webseite:

http://www.inside-hotel.de/news/489.html

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