Fragwürdige Vermieterversicherung
Manchmal haben Versicherungsunternehmen richtig gute Einfälle, wenn sie neue Versicherungsprodukte auf den Markt bringen – sei es eine sinnvolle Kombination zweier wichtiger, zusammenpassender Policen oder mitunter auch ein völlig neues Produkt. Jedoch hat man besonders beim gesättigten europäischen Markt vermehrt auch den gegenteiligen Eindruck; nämlich dass neue Produkte aus einer Schnapslaune heraus entstehen. So auch die Mietausfallversicherung der "Readyfact GmbH": Angeblich, so die Werbung, zahle die Versicherung einem Vermieter die volle Miete, wenn der Mieter zahlungsunfähig ist oder die Zahlung verweigert. Abgesehen vom generell fragwürdigen Einsatzgebiet (welcher Vermieter bleibt nach 2 Monaten Rückstand kulant?) ist laut für Experten auch die Vertragsformulierung mehr als dubios. Ein Anzeichen sehen sie darin, dass "nur" 2% der Jahresnettokaltmiete verlangt werden – das schafft keine Rücklagen für den Versicherungsfall, sondern eher ein gemächlich wachsendes Finanzpolster der Versicherung. Zumal der Vertrag auch massiv Versicherungsfälle ausschließt: So ist die Mietkürzung aus Protest über versäumte Vermieterleistungen (etwa Mängelbeseitigung) nicht abgedeckt: Wenn "gute Gründe" des Mieters für eine Mietverweigerung vorliegen, springt die Versicherung nicht ein. Wenn eine Police solche Fälle aber einschließt, müsste sie deutlich höhere Beiträge verlangen – nach Meinung der Experten für den Kunden unattraktiv und deswegen nicht im Portfolio seriöser Versicherer.
Webseite:
http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietausfall_aid_262025.html
- Hausratversicherung schützt auch unterwegs
Die Basler Versicherung hat mit ihrer neuen "Hausrat-außer-Haus" Police ein neues Produkt auf den Markt gebracht, dass viele Kunden aus dem Bereich der Hausrat- und Reiseversicherung interessieren dürfte. Im Grundsatz ist das neue Paket ein Mischling aus Hausrat-Außenversicherung und Reisegepäckversicherung, jedoch haben die Basler-Experten bewusst auf die Nachteile beider Policenmodelle geachtet und sie ausgeglichen. So - Neue Zahlungsmöglichkeit bei KarstadtQuelle-Police
Obwohl das neue VVG schon seit Januar in Kraft ist, haben bislang wenige Anbieter von kapitalbildenden Versicherungen auf die Transparenzgebote reagiert. Bislang war es Usus, dass die Verwaltungskosten dieser langfristig angelegten Sparversicherungen basierend auf der Gesamtsumme von der Endauszahlung abgezogen wurden. Die KarstadtQuelle-Versicherungssparte hat nun als erste einen sogenannten „Flatrate“-Tarif im Angebot: Hier werden die - Autovermietung: Schadensmeldung nicht verpflichtend
Daer Bundesgerichtshof hat ein Urteil zum Thema Autovermietung gefällt, dass noch nachhaltig Wirkung zeigen dürfte: Die Klausel in vielen Mietverträgen, dass der Kunde bei Unterlassen einer sofortigen Schadensmeldung im Schadensfall an den Kosten zu beteiligen ist, ist vom BGH als nichtig erklärt worden. Zwar wurde in der Urteilsbegründung angemerkt, dass eine Meldung durchaus angebracht und - Ökologische "political correctness" führt zu steigenden Kaltmieten
Der Verband der privaten Vermieter prognostiziert steigende Kosten. Diese würden sich aus ökologischen Verbesserungen der Objekte ergeben. Am Beispiel des Mehrfamilienhauses wären das pro qm2 ca 1.33 € Anstieg. Die durchschnittliche deutsche Wohnung müsste damit ca. 120 € mehr an Kaltmiete zahlen. Durch die Klimaauflagen der Regierung müssen die Hausbauer unter uns deutlich mehr formelle Anforderungen - Zahlungszweck immer Mietzahlungen aufführen
Bei der Überweisung der Mieter sollte immer der Zahlungszweck mit angegeben werden. Will der Vermieter nämlich aufgrund von Wohnungsmängeln eine Mietminderung beantragen so ist es wichtig, dass anhand der Überweisungen nachvollzogen werden kann welche Zahlungen als Miete abgegangen sind. Betroffen davon ist jede einzelne Überweisung als Miete deklariert und kann nicht vom Vermieter als Rückstand
