Gartenlaube im Winter
Sehr viele Leute besitzen heutzutage ein Wochenendhäuschen, um die Ferien und warmen Tage im Grünen zu verbringen – doch welche Versicherungen braucht es, wenn das Haus im Winter lange unbewacht leer steht? Risiken kann man sich schnell denken: Ein Unwetterschaden, wie jüngst durch „Emma“ verursacht, kann das Dach zerstören und die Möbel, Böden etc. unbrauchbar machen. Einbruch oder Vandalismus haben auch schon so manches Feriendomizil zum Ort des Schreckens gemacht, und ein Brand durch Blitzeinschlag lässt meist nur rußgeschwärzte Ruinen zurück. Doch man möchte ja nicht ein halbes Vermögen für das Feriendomizil ausgeben, zumal man in den Zeiten, in denen man vor Ort ist, zumindest keine Police gegen Diebstahl bräuchte. Die Lösung: Zusatzvereinbarungen bei einer bestehenden Police für die Hauptwohnung! Gegen meist verhältnismäßig geringe Aufpreise weiten die Versicherer den Schutz auch auf ihre Zweit- oder Ferienwohnung aus. Wichtig ist vor allem die Hausratversicherung, welche bei Brand, Einbruch oder Orkanschäden zahlt. Das lohnt sich allerdings nur für voll ausgestattete Ferienhäuser; wer dagegen eher ein großzügiges Gartenhaus sein Eigen nennt und das Meiste von daheim mitbringt, kann auf die Policen verzichten. Grund: Die „Außenversicherungsklausel“ der normalen Hausratversicherung schützt auch dann, wenn man z.B.den Fernseher mal außer Haus trägt.
Webseite:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/125030.html
- Hausratversicherung – sinnvoll oder unnütz?
Die Hausratversicherung ist neben den KFZ- und Haftpflichtversicherungen eine der meistgenutzten Versicherungssparten Deutschlands. Doch was meist als Grundlage für eine gute und umfassende Absicherung angepriesen wird, ist nicht immer das Maß der Dinge – manchmal kann sich eine Hausratversicherung sogar als unnötige Kostenfalle entpuppen. Der schlimmste Fall wäre, dass jemand, der gar keine Versicherung braucht, - Stolperfallen beim Versicherungsschutz
Vorsicht bei Stolperklauseln in der Hausratversicherung: So riskiert man zum Beispiel leichtfertig seinen Versicherungsschutz, wenn man ein Fenster unbeaufsichtigt angekippt lässt. Zwar gilt ein normales Fenster mit angekipptem Spalt in der Regel nicht, wenn aber doppelflüglige Fenster im Erdgeschoss offen gelassen werden sieht es anders aus. Wenn der Versicherungsnehmer allerdings für längere Zeit die Wohnung - Kaufbelege für Hausratversicherung dringend aufbewahren!
Wenn man eine Wohnung oder Haus bezieht, stellt sich bei vielen Mietern oder Hausbesitzern die Frage, ob eine Hausratversicherung abgeschlossen werden sollte. Dass eine solche Versicherung unbedingt erforderlich ist, wird man spätestens bemerken, wenn der Hausrat unverschuldet beschädigt wurde. Bei einem Brand oder einem Einbruch in die Wohnung oder ins Haus geht man als Versicherter, - Wohngebäudeversicherung – was ist das eigentlich?
Jeder Hauseigentümer sollte sie besitzen: Eine leistungsfähige Wohngebäudeversicherung. Doch was ist das eigentlich? Zum einen muss man unterscheiden zwischen Versicherungen für den Rohbau und für das fertige Haus. Der Rohbau wird in der Regel gegen Feuerschäden durch Brand oder Elementarschäden allgemein abgesichert. Beim fertigen Haus werden dann zusätzlich Schäden durch Leitungsbruch, weitere Elementarschäden wie z.B. - Umzug: Diebstahl ist trotzdem versichert
Wer eine Hausratversicherung besitzt und während der Vertragslaufzeit umzieht, hat auch dann Anspruch auf Versicherungsleistungen, wenn der versicherte Hausrat kurzfristig woanders gelagert ist als im angegebenen Haus oder Wohnung. Dies entschied das OLG Hamm, nachdem ein Mann gegen seine Hausratversicherung geklagt hatte: Beim Umzug in eine neue Wohnung wurden ihm aus den Lagerhallen seiner Firma
