Umzug: Diebstahl ist trotzdem versichert
Wer eine Hausratversicherung besitzt und während der Vertragslaufzeit umzieht, hat auch dann Anspruch auf Versicherungsleistungen, wenn der versicherte Hausrat kurzfristig woanders gelagert ist als im angegebenen Haus oder Wohnung. Dies entschied das OLG Hamm, nachdem ein Mann gegen seine Hausratversicherung geklagt hatte: Beim Umzug in eine neue Wohnung wurden ihm aus den Lagerhallen seiner Firma die dort eingelagerten Wertgegenstände und zahlreiche persönliche Güter gestohlen. Die Versicherung argumentierte jedoch, dass der Einbruch nicht in den Privatwohnsitz erfolgte und sie daher nicht zuständig sei. Das Gericht widersprach dieser Argumentation jedoch und legte dar, dass bei einem Umzug keine dauerhafte Auslagerung der Gegenstände im Vordergrund stehe. Man müsse ja aus der alten Wohnung ausziehen und könne nicht immer noch am selben Tag in die neuen vier Wände einziehen. Eine Zwischenlagerung sei daher immer als vorübergehend anzusehen – und damit sei sie in vollem Umfang versichert.
Webseite:
http://www.derwesten.de/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/ratgeber/2008/3/18/n…
- Lagerhaus leer – Hausratversicherung zahlt
Wer umzieht und dabei so viel zu verpacken hat, dass manche Sachen woanders zwischengelagert werden müssen, kann bei einem Diebstahl dennoch Ersatz von seiner Hausratversicherung verlangen. Diese gelte auch für „vorübergehend“ außerhalb des eigentlichen Versicherungsbereiches – sprich der Wohnung, wie das OLG Hamm feststellte. Die Hausratversicherung muss sich darauf einstellen, dass bei einem Umzug auch - Garage bei Hausratversicherung mitversichert?
Soll die Garage in der Hausratversicherung mitversichert sein ist es wichtig, dass die Garage sich in der Nähe der Wohnung befindet. Dieses tut sie, wenn sie innerhalb der Sichtweite und Hörweite des Versicherten befindet, da es, tritt dieser Fall ein, keine Überwachungsmöglichkeiten des Versicherten über die Garage gibt. Da Garagen wie dies betreffen also nicht - ALG-II inklusive Hausrat und Haftpflichtversicherung?
Ein sehr erleichterndes Urteil: Das SG Düsseldorf hatte im November entschieden, dass sowohl die Standardversicherung Haftpflicht, wie auch die oftmals durchaus sinnvolle Hausratversicherung vom Leistungsträger gezahlt werden müssen, wenn der Versicherte ALG-II bezieht. Die Kosten wären den Unterkunftskosten zuzurechnen, weswegen sie übernahmefähig wären. Vors Sozialgericht kam der Fall, als ein ALG-II-Empfänger von seinem zuständigen Leistungsträger verlangte, - Kaufbelege für Hausratversicherung dringend aufbewahren!
Wenn man eine Wohnung oder Haus bezieht, stellt sich bei vielen Mietern oder Hausbesitzern die Frage, ob eine Hausratversicherung abgeschlossen werden sollte. Dass eine solche Versicherung unbedingt erforderlich ist, wird man spätestens bemerken, wenn der Hausrat unverschuldet beschädigt wurde. Bei einem Brand oder einem Einbruch in die Wohnung oder ins Haus geht man als Versicherter, - Medikamente durch Hausratversicherung versichert
Arzneimittel Das Oberlandesgericht in Koblenz hat geurteilt, dass Medikamente unter den Schutz der Hausratversicherung fallen. In einem konkreten Fall klagte eine Ärztin, die sich auf den Bereich Augenheilkunde spezialisiert hat, da ihre Versicherung einen Schaden von 6800 Euro nicht übernehmen wollte. In der Wohnung der Ärztin befanden sich Medikamente, die bei einem Diebstahl entwendet worden waren.
