Unfall schnell melden
Wer eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, kann sich vor einer Menge Risiken bzw. deren finanziellen Folgen geschützt wissen. Doch neben den Problemen beim Abschluss einer Versicherung – angefangen von der Versicherungssumme über die Ausschlussklauseln bis hin zur Beitragshöhe und dem Service – kann es auch im Ernstfall noch einige Dinge geben, die den eigentlich so selbstverständlichen Schutz massiv gefährden können. Dazu zählt zum Beispiel die Schadens- bzw. Unfallmeldung bei der Versicherung. Hier gibt es immer wieder Streitigkeiten zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer; dabei ist die Rechtslage ausnahmsweise sehr eindeutig: Wer nicht innerhalb einer vertraglich festgesetzten Frist seinen so genannten Anzeigeobliegenheiten nachkommt, hat den Anspruch auf Versicherungsleistungen verwirkt. Das Argument, das vom Versicherer in solch einem Fall vor Gericht angebracht werden wird, ist ebenfalls nicht nur rechtlich einwandfrei, sondern auch für den Verbraucher einleuchtend: Wer will schon für etwas zahlen, das er aufgrund des lange zurückliegenden Zeitpunktes nicht einmal mehr prüfen kann? Diese Frist, die übrigens nicht nur bei Unfallversicherungen ein fester Vertragsbestandteil ist, beträgt meistens um die 12 Tage bis zwei Wochen. Jedoch sollte man diese Frist keinesfalls leichtfertig ausnutzen, da der Kontakt nicht immer unmittelbar hergestellt werden kann.
Webseite:
http://www.konsumo.de/news/1662-OLG-Köln:-Unfälle-unverzüglich-der-Versicheru…
- Rechtsschutz: Wartezeit bei Vertragserweiterung
Moderne Versicherungsverträge sind schon lange nicht mehr starre Regelwerke, die nur so und nicht anders zu haben sind, denn längst haben die Versicherer die Möglichkeiten von Zusatzschutz, Extraversicherung und Aufbauoptionen entdeckt und umwerben ihre Kunden fleißig mit flexiblen Verträgen. So kann man sich bei manchen Anbietern frei nach Gusto und Baukastenprinzip die Wunschversicherung zusammenstellen – - Vorsicht beim KFZ-Tarif
Eine aktuelle Meldung aus dem Verbraucherschutzmagazin „Konsument“: Die Prämien bei KFZ-Versicherungen richten sich in letzter Zeit immer häufiger nach so genannten „Risikogruppen“ – wer sich unvermittelt in solch einer Einstufung wiederfindet, zahlt oft gehörig mehr bei den Jahresprämien. Dabei sind diese Risikogruppen nicht nur nach demografischen Angaben der Kunden angelegt, sondern auch nach dem gefahrenen - Schadensmeldung: Nicht zögern, sondern handeln
Nachdem die drei großen Frühlingsstürme „Emma“, „Paula“ und „Kristen“ schon eine Weile weitergezogen sind, haben viele betroffene Menschen ihr Haus schon wieder auf Vordermann gebracht und etwaige andere Schäden beseitigt. In fast allen Fällen war das nur aufgrund einer Versicherung möglich, die für den Schaden einsprang und meist schnell gezahlt hat. Wer jedoch mit einer - Kündigung nach Schadensfall
Das ZDF Wirtschaftsmagazin WISO berichtete neulich über die zunehmend verbreitete Praxis in Versicherungsunternehmen, Kunden schon nach dem ersten oder zweiten Schadensfall aus dem Versicherungsvertrag zu werfen. Dabei wird zwar nur eine Vertragsklausel genutzt, weswegen diese Praxis leider rechtlich einwandfrei ist; dennoch haben viele Kunden das Gefühl, nur Teil einer Kosten/Nutzen-Rechnung zu sein. Die Lage könnte - Einbruchsschaden sofort mit Stehlgutliste dokumentieren
Laut Polizeistatistiken passiert irgendwo in Deutschland im Schnitt alle drei Minuten ein Einbruch – und längst nicht alle werden aufgeklärt. Bei größeren Wohnungen und Häusern, bei denen auch der Diebstahl mittelpreisiger Dinge in der Summe zum echten Finanzproblem werden kann, ist deswegen zum Glück meist eine Hausratversicherung mit dem entsprechenden Diebstahlsschutz vorhanden. Jedoch sollte man
