Leasingvertrag nur mit GAP-Deckung
Einen Leasingvertrag nur mit GAP-Deckung abschließen – ein recht kryptischer Hinweis, der aber bei jedem Versicherungsfachmann zustimmendes Kopfnicken hervorrufen wird. Denn die so genannte GAP-Deckung gleicht im Schadensfall die Differenzsumme zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösesumme aus. Konkret heißt das: Baut man mit einem Leasingwagen einen Totalschaden, muss man der Leasinggesellschaft eine Ablösesumme zahlen. Diese richtet sich nach der Leasingzeit und dem Neuwert des Wagens – prinzipiell ist sie aber in den ersten Jahren höher als der Wiederbeschaffungswert, den die Vollkaskoversicherung leistet. Will man auf dieser Differenzsumme nicht sitzen bleiben, sollte die GAP-Deckung in der KFZ-Versicherung des Leasingwagens im Vertrag deutlich festgeschrieben und idealerweise die vollen 100% betragen.
Webseite:
http://www.versicherung-in.de/uwe/auto-leasing-kfz-versicherung-gap-deckung-2008…
- Reparaturkosten eingeschränkt
Wer eine Vollkaskoversicherung besitzt, kann sich selbst bei Eigenverschulden mit Unfallfolge glücklich schätzen – die Kasko übernimmt in der Regel die Werkstattkosten oder ersetzt den Zeitwert des Wagens. Jedoch keine Regel ohne Ausnahme: Wenn die Reparatur eines Autos mehr als 30% des sogenannten Wiederbeschaffungswertes kostet, kann die Versicherung die Mehrkosten verweigern. Grundlage dafür ist ein - Teure Versicherung für den Fuhrpark
Neben den steigenden Kosten für Treibstoff, Neuwagen und die TÜV-Prüfungen müssen sich viele gewerbliche Fuhrparkbetreiber auch mit einem weiteren Problem herumschlagen: Die teure Versicherung für den Fuhrpark. Doch leider braucht es oft auch noch ausgerechnet die teure Vollkaskoversicherung, will man nicht auf einem immensen Risiko sitzen bleiben: Gerade bei Fuhrparks, die für Botendienste oder Lieferfahrten - Wildunfall nicht komplett bezahlt
Wer eine Teilkaskoversicherung für sein Auto abschließt, sollte die Vertragsbedingungen auch besonders im Hinblick auf Wildschäden prüfen – sonst kann es schnell passieren, dass statt der vollen Reparaturkosten nur ein Wiederbeschaffungswert gezahlt wird, von dem außerdem noch der Restwert des verunfallten Autos abgezogen wird. So kann eine Werkstattrechnung von 2200 € schnell zu einem Regulierungsbetrag - Mit Flip Flops Gas geben ist nicht strafbar
Der Sommer kommt schneller als erwartet. Leider kommen auch Unfälle schneller als erwartet. Das verdirbt nicht nur die gute Sommerlaune sondern jeglichen Spaß am Autofahren, vor allem wenn jemand verletzt wird. Handelt es sich aber „nur“ um einen Crash bei dem Blech verbogen wird, aber alle Beteiligten heil bleiben, bleiben immer noch die Kosten auf - Autoverkauf nach dem Unfall
Wer nach einer Instandsetzung eines Unfallschadens das Auto verkaufen will, sollte aus versicherungstechnischen Gründen mindestens sechs Monate warten – zumindest, wenn die Reparatur mehr als den so genannten Wiederbeschaffungswert kostet. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof im November vergangenen Jahres gefällt, worauf der ADAC in seiner jüngsten Mitgliedsheft-Ausgabe hinweist. Der BGH hatte schon vor einiger Zeit
