Freitag, 30. Juli 2010

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Schadensbegutachtung ist Pflicht

April 17, 2008 von finanzen  
Kategorie: Aktuelles

Schadensbegutachtung ist Pflicht – so lautet ein Beschluss des Amtsgerichts München, der die Stellung der Versicherungen bei der Abwicklung stärkt. Das betrifft vor allem Gebäudeversicherungen, bei denen Sturmschäden etc. schnell repariert werden sollten – wenn allerdings keine Folgeschäden entstehen können und die Versicherung innerhalb angemessener Fristen einen Gutachter entsendet, muss mit der Reparatur gewartet werden, bis die Versicherung das o.k. gibt. Eigentlich ein alter Hut, denn Versicherungsberater raten ihren Kunden schon seit langem dazu, mit Reparaturen wenn möglich zu warten – bei kleineren Schäden ist nicht einmal ein Gutachten nötig; hier reicht meist schon ein ausführlicher Schadensbericht mit einigen aussagekräftigen Fotos. Auch bei der Übernahme von Reparaturkosten sollte man in jedem Fall erst einmal bei der Versicherung anfragen, denn diese kann im Zweifelsfall die Leistung verweigern, wenn man sie vor vollendete Tatsachen stellt. Hier sollte aber auch auf Seiten der Vertragsgestaltung sowie der Beratung deutlicher darauf eingegangen werden, welche Pflichten auf den Versicherten zukommen. Generell ist es bei allen Versicherungen ratsamer, erst eine Schadensmeldung zu machen und erst anschließend die bewilligten Kosten auch wirklich auszugeben.

Webseite:

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=257308&docClass=NEWS&site=…

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