Dienstag, 7. September 2010

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Kein Gentest für die Versicherung

April 19, 2008 von finanzen  
Kategorie: Aktuelles

Das Bundeskabinett hat vergangenen Mittwoch beschlossen, privat durchgeführte Gentests auch weiterhin nur unter strengen Auflagen für andere Personen außer dem Getesteten einsehbar zu machen. Damit reagierten die Minister vor allem auf den Vorstoß aus Versicherungskreisen, die in den Gentests die Möglichkeit zur besseren Kundenanalyse sehen. Neben dem Schutz für schon vorhandene private Gentests erteilten die Minister auch vertraglich geforderten Gentests eine klare Absage – manche Versicherer wollten es zur vertraglichen Voraussetzung machen, dass potentielle Kunden einer gesundheitsbezogenen Versicherung einen Vorab-Gentest machen. Die so genannten „Eckpunkte des Gendiagnostikgesetzes“ verbieten ausdrücklich eine Kondititionsrelativierung oder gar Verweigerung einer Versicherung, wenn zur Begründung eine durchgeführte Gentestanalyse gefordert wird. Jedoch gibt es wie bei fast allen Gesetzen einen Ausnahmebestand: In dem Beschluss sind von der allgemeinen Regelung diejenigen Lebensversicherungen ausgenommen, welche eine besonders hohe Versicherungssumme haben – angeblich, um Missbrauch vorzubeugen. Vorstellbar wäre etwa ein Szenario, bei dem dem Kunden die verringerte Lebenszeit aufgrund genetischer Defekte bewusst ist und er deswegen eine besonders hohe Summe abschließt, um die Erbschaft zu steigern. Während diese Regelung in Versicherungskreisen ab 250.000 € genutzt wird, kritisieren die Grünen die Ausnahme als „Einfallstor“ für weitere Ausnahmebestände.

Webseite:

http://www.versicherungen-blog.net/2008/04/18/gentests-fuer-versicherungen-soll-…

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