Verweisungsrecht nicht anwendbar
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Streitfall zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einem berufsunfähigen Isolierhelfer zugunsten des Pförtners entschieden. Dieser hatte geklagt, als die Versicherung die Zahlung trotz 80-prozentiger Berufsunfähigkeit und mit Hinweis auf die angeblich nicht sehr umfangreichen oder körperlich anstrengenden Tätigkeiten eines Pförtners, welche der Kläger als Alternativberuf annehmen sollte, ablehnte. Obwohl ein ärztliches Attest den hohen Grad der Berufsunfähigkeit bescheinigte und das Krankheitsbild Parkinson diagnostizierte, wollte die Versicherung nicht zahlen und verwies auf die angeblich so anspruchslose Pförtnertätigkeit. Dagegen klagte der Versicherte nun vor dem OLG Hamm und bekam Recht zugesprochen. Es sei nicht mit den Vertragsbedingungen vereinbar, dass der Mann auf die ihm bis dahin fremde Pförtnertätigkeit verwiesen werde. Auch der Hinweis auf die Anspruchslosigkeit der Tätigkeit ist unzureichend, da ein Pförtner in einer normalen Festanstellung durchaus mehr und auch körperlich anstrengende Tätigkeiten zu verrichten habe, so das Gericht.
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- Verweisungsrecht der Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherungen können einen Versicherten, der in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, in einen ähnlich wertgeschätzten Beruf verweisen, sofern dies im Versicherungsvertrag so vereinbart ist. Im konkreten Fall entschied das Landgericht Bremen in seinem Urteil vom 25. September 2008 (Aktenzeichen: 6 O 505/06), dass ein Rohrschlosser, der in seinem Beruf gesundsheitsbedingt nicht mehr arbeiten könne, von - Unfallversicherung: Freizeitfussballer auch versichert
Bei einer privaten Unfallversicherung herrschen in der Regel ebenso viele Ausnahme-, Sonder- und sonstige Regelungen wie bei der gesetzlichen Betriebsunfallversicherung, denn die Anbieter wollen natürlich aussergewöhnlich gefährliche und damit risikoreiche Aktivitäten zugunsten der Leistungspflicht ausschließen. Dabei werden jedoch teils recht obskure Regelungen getroffen, die für den Laien meist sehr auslegungsbedürftig sind. So wollte etwa im - Behinderung als Ausschlußgrund
Eine Versicherung, die einem Antragsteller die Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert weil er wegen einer Behinderung ein stark erhöhtes Risiko trägt, muss nicht für eine anschließend eintretende Berufsunfähigkeit haften. Im Fall, den das OLG Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 12U117/07 verhandelte, hatte ein Mann mit angeborener körperlicher Behinderung gegen eine Versicherungsgesellschaft geklagt. Diese hatte ihm eine Versicherung aufgrund seiner - Kein Schadensersatz nach Ablehnung
Wenn man aufgrund einer Behinderung von einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wird, muss diese später nicht für die finanziellen Schäden haften, die aus einer Berufsunfähigkeit resultieren. Dies entschied nun das OLG Karlsruhe (Aktenzeichen 12U117/07). Dabei war entscheidendes Kriterium, dass zum einen nicht die Behinderung zur Berufsunfähigkeit geführt hatte, zum anderen der Versicherer keine Monopolstellung innehatte und - Berufsunfähigkeitsversicherung: Krankheit nicht verharmlosen
Das Thema Berufsunfähigkeit ist schon relativ alt, jedoch ist das Problembewusstsein und vor allem ein angemessenes Vorsorgebedürfnis in der Bevölkerung nach wie vor noch nicht weit verbreitet. Immer noch dominieren vor allem die Schreckensvorstellungen von schlimmen Unfällen oder einem Wohnungsbrand das Versicherungsgebahren vieler Deutscher – dabei ist eine Berufsunfähigkeit mindestens ebenso einschneidend, finanziell bedrohlich und
