Kein Schadensersatz nach Ablehnung
Wenn man aufgrund einer Behinderung von einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wird, muss diese später nicht für die finanziellen Schäden haften, die aus einer Berufsunfähigkeit resultieren. Dies entschied nun das OLG Karlsruhe (Aktenzeichen 12U117/07). Dabei war entscheidendes Kriterium, dass zum einen nicht die Behinderung zur Berufsunfähigkeit geführt hatte, zum anderen der Versicherer keine Monopolstellung innehatte und der Antragsteller zudem noch die Möglichkeit einer Unfallversicherung gehabt hätte. Die Richter betonten zwar, dass eine generelle Ausschließung behinderter Menschen von Versicherungsverträgen gesetzeswidrig sei, ein nicht rückversicherbares Risiko könne allerdings abgelehnt werden. Behinderten Menschen bleibt für die Vorsorge im Falle einer Berufsunfähigkeit oft nur, auf eine möglichst umfangreiche Unfallversicherung zu setzen und die private Altersvorsorge frühzeitig aufzubauen. Die häufigsten Risiken einer Berufsunfähigkeit liegen in Erkrankungen und Einschränkungen des Bewegungsapparates sowie in psychischen Leiden. Dagegen lässt es sich mit einer Behinderung oder Vorerkrankung meist nur schwer absichern.
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http://www.live-pr.com/versicherter-hat-keinen-schadenersatzanspruch-nach-r10481…
- Behinderung als Ausschlußgrund
Eine Versicherung, die einem Antragsteller die Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert weil er wegen einer Behinderung ein stark erhöhtes Risiko trägt, muss nicht für eine anschließend eintretende Berufsunfähigkeit haften. Im Fall, den das OLG Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 12U117/07 verhandelte, hatte ein Mann mit angeborener körperlicher Behinderung gegen eine Versicherungsgesellschaft geklagt. Diese hatte ihm eine Versicherung aufgrund seiner - Die Versicherung lehnt ab – Dread Disease als Ausweg?
Dass die Berufsunfähigkeit ein enormes finanzielles Risikopotential hat, ist nicht nur in Versicherungsexpertenkreisen bekannt, dennoch sorgen viel zu wenige Leute für den Ernstfall vor. Stattdessen werden lieber unnötige oder tendenziell nicht ruinöse Risiken abgesichert, während die Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit klein geschrieben oder gar ganz vergessen wird. Jedoch ist der Verdienstausfall bei einer - Leistungsmaximierung bei der Berufsunfähigkeit
In Lohn und Brot stehende Arbeitnehmer haben die Bezüge ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anschließend zusätzlich zur frühzeitig ausgezahlten Erwerbsminderungsrente und sonstigen Bezügen, die aus sozialen Kassen gezahlt werden. Doch wie sieht die Lage bei Leuten aus, die schon vor dem eigentlichen Eintritt der Berufsunfähigkeit nicht mehr arbeiten können, weil sie arbeitslos sind? Besonders bei der Sozialhilfe - Versicherungstipps für Unternehmensgründer
Wer es satt hat, als normaler Arbeitnehmer ständig nach oben zu buckeln oder sich zumindest in einen Vertrag fügen muss, hat die Möglichkeit einer eigenen Unternehmensgründung. Von dem kleinen Laden am Eck bis zum aufstrebenden Dienstleistungsunternehmer ist dabei so ziemlich alles möglich und machbar – genügend Kapital, Ausdauer und Arbeitswille vorausgesetzt. Jedoch vergessen angehende Selbstständige - Rente gepfändigt
Wer eine private Berufsunfähigkeitsrente zusätzlich zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente abschließt, kann im Schuldenfall nicht damit rechnen, dass ihm diese Beträge erhalten bleiben. Der Bundesgerichtshof stellte nun in einem Urteil die Begebenheiten klar, die zuvor noch zwei Instanzen als eindeutig für den Versicherten sprechend ausgelegt hatten. Speziell das LG Chemnitz hatte zuvor der Klage eines berenteten Autohausbesitzers
