Haftpflicht zahlt bei Flip-Flop-Crash
Das Wetter wird immer schöner: Nur diese lieben Schäfchen- Wolken sind am Himmel, das Thermometer erreicht die 24°C Marke mit Leichtigkeit. Der Sommer kommt schneller als erwartet. Leider kommen auch Unfälle schneller als erwartet. Das verdirbt nicht nur die gute Sommerlaune sondern jeglichen Spaß am Autofahren, vor allem wenn jemand verletzt wird. Handelt es sich aber „nur“ um einen Crash bei dem Metall verbogen wird, aber die Insassen heil bleiben, bleiben immer noch die Kosten auf denen der Verursacher des Unfalls sitzen bleibt. Na ja nicht ganz, denn dafür gibt es ja die KFZ- Haftpflichtversicherung. Wer dachte, dass diese im Fall von „Flip- Flops“ am Steuer nicht zahlt, der irrt. In der StVO steht nirgendwo, dass die luftigen Begleiter im Sommer verboten sind. Verursacht nun der Fahrer in luftigen Riemchen-Sandalen einen Unfall, kommt die Versicherung trotzdem für den entstandenen Schaden am fremden Auto auf. Die Vollkaskoversicherung wäre durch aus in der Lage den Tatbestand das Siegel „ grobe Fahrlässigkeit“ aufzudrücken und somit die Leistung einzuschränken, und somit würde der Unfallfahrer auf seinen Kosten sitzen bleiben. Es gibt kein bekanntes Urteil, in dem ein Gericht das Fahren mit Sandalen in die Kategorie grob fahrlässig gehoben hat ( Bund der Versicherten BdV ).
Webseite:
http://auto-freude.de/9785/news/kfz-versicherung-zahlt-trotz-flip-flops/
- Mit Flip Flops Gas geben ist nicht strafbar
Der Sommer kommt schneller als erwartet. Leider kommen auch Unfälle schneller als erwartet. Das verdirbt nicht nur die gute Sommerlaune sondern jeglichen Spaß am Autofahren, vor allem wenn jemand verletzt wird. Handelt es sich aber „nur“ um einen Crash bei dem Blech verbogen wird, aber alle Beteiligten heil bleiben, bleiben immer noch die Kosten auf - Flip Flops und Badelatschen im Straßenverkehr nicht strafbar
Das Wetter wird immer schöner: Keine Wolke am Himmel außer diesen lieben Schäfchen-Wolken, das Thermometer erreicht die 24°C Marke mit Leichtigkeit und wenn dann noch Windstille herrscht, wird in Kleidung und Schuhen leicht zu warm! Der Sommer kommt schneller als erwartet. Leider kommen auch Unfälle schneller als erwartet. Das verdirbt nicht nur die gute Sommerlaune - Haftpflichtversicherung: Gefälligkeiten nicht versichert
Egal ob Umzugshilfe, Blumen gießen, Hund hüten oder einfach nur die Post reinholen – im Leben ist man oft in Situationen, in denen man einfach auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Allerdings hat man nicht immer das Geld so locker sitzen, dass man jede dieser Leistungen in professionelle Hände geben und somit im Falle eines - Informationen zur Krankenzusatzversicherung
Kassenpatient- Patient zweiter Klasse?! Ein neuer Trend ist zu beobachten, denn in der heutigen Zeit, in der der Staat seine Zuschüsse kürzt, Kassenpatienten oft als Patienten zweiter Klasse behandelt werden, während Privatpatienten viele Privilegien in Anspruch nehmen und auch die Kassen immer weniger bereit sind, besondere Leistungen zu übernehmen, um so viel Geld einsparen zu können, - Sandalen am Steuer = Versicherungsverlust?
Im Sommer wird es bekanntermaßen tagsüber sehr warm. Um der übelriechenden Gefahr von Schweißfüßen zu entgehen, ziehen deshalb viele Leute Sandalen, Flipflops oder sonstiges offenes Schuhwerk an. Das ist nicht nur modisch passend zu Kleidern und kurzen Hosen, sondern auch im Alltag absolut unproblematisch – bis auf eine Situation: Am Steuer eines Autos mutieren die
