Neues Vertragsrecht wird auch auf alte Versicherungsverträge angewandt
Das neue Vertragsrecht für Versicherungen ist darauf ausgelegt, die Verträge freundlicher für die Verbraucher zu machen. Dieses neue Versicherungsrecht ( am 1. Januar 2008 beschlossen ) gilt speziell für die neuen Verträge. Aber auch die älteren Verträge werden auf Nachfrage von den Versicherungsgesellschaften umgestellt. Als Kunde müssen Sie sich selbst um diese spezielle Umstellung bemühen. Einige Versicherungen stellen die Verträge von selbst auf das neu beschlossene Versicherungsrecht ( am 1. Januar diesen Jahres beschlossen ) um, doch viele tun es erst auf Anfrage der Versicherten. Andere wiederum, prüfen individuell ob sich das Umstellen lohnt oder nicht, erst dann wird umgestellt, oder nicht. Wenden Sie sich einfach an Ihre Versicherung und bitten Sie diese, den Vertrag nach den neuen verbraucherfreundlichen Konditionen umstellen zu lassen. Das neue Vertragsrecht wird Ihnen helfen, mit Ihrer Versicherung umzugehen und ist für Sie als Verbraucher beschlossen wurden, also haben sie auch das Recht, es wenigstens zu versuchen und einzufordern.
Webseite:
http://www.versicherung-vergleiche.de/weblog/2008/05/versicherungsvertrage-jetzt…
- Umstellen von Verträgen für Kunden schleppend
Das neue Vertragsrecht für Versicherungen ist darauf ausgelegt, die Verträge freundlicher für die Verbraucher zu machen. Die Verbraucherzentrale in Rheinland-Pfalz startete eine Umfrage, bei der heraus kam, dass bis zu diesem Zeitpunkt nicht gerade viele Versicherungen die alten Verträge auf dieses neue verbraucherfreundliche Vertragsrecht für Versicherungen vorzeitig umgestellt haben sollen. Insgesamt wurden 55 Versicherungsgesellschaften befragt, - Doppelkarte wohl vorerst weiter in Gebrauch
Entgegen aller Vorbereitungsversprechen und Entbürokratisierungsvorhaben ist das neue eVB-Verfahren noch längst nicht überall in Betrieb. Mit dem Stichtag 1. März sollten eigentlich 300 von 450 Zulassungsstellen bundesweit auf das neue System umstellen und nur noch bis Januar 2009 die alte Doppelkarte annehmen. Jedoch ist die EDV vielerorts noch nicht umgestellt, teilweise haben auch die Versicherer - Das neue VVG – auch für Taucher
Obwohl es schon seit Jahresbeginn in Kraft ist, stellen viele Kunden erst jetzt die Vorzüge des neuen VVG fest. So hat sich ein Taucherportal gestern in einem ausführlichen Artikel den Neubestimmungen gewidmet, die sich aus der neuen Rechtslage ergeben. Wie Ihnen als regelmäßigem Leser unseres Newsportals sicher schon bekannt sein dürfte, wurde das Versicherungsvertragsgesetz hauptsächlich - eVB – ab Juni endlich ohne Einschränkung?
Groß angekündigt war sie, die neue Papierfreiheit der Versicherungsbestätigung und die damit verbundene schnelle Abwicklung und Datensicherheit. Doch zum ursprünglichen Termin Anfang März waren selbst von der Planzahl von 300 Stellen mit neuem Verfahren (von 450 Zulassungsstellen insgesamt) gerade einmal die Hälfte auch wirklich umgestellt. Der Rest kämpfte mit Systemfehlern, ungeschultem Personal oder schlicht Koordinationsmängeln. - Grundeigentümerversicherung: Altverträge prüfen
Die deutsche Grundeigentümer-Versicherung, die als größter Fachversicherer auch im Bereich der Kundeninformation ein sehr gutes Image bei ihren Kunden pflegt, weist in einer aktuellen Pressemeldung auf die Notwendigkeit der Vertragsprüfung besonders bei langjährigen Kunden und Versicherten hin. Durch das neue VVG seien viele Zusatzleistungen und Servicepflichten in die Verträge mit aufgenommen worden, die ab 1.1.2008
