Raten nicht bezahlt – Versicherung gekündigt
Vor dem Mainzer Landgericht hatte sich gestern ein 55-jähriger Mann zu verwantworten, der monatelang ohne gültige Versicherung Auto gefahren war. Die Situation ist einigermaßen kurios und hat in der lokalen Presse auch schon für Artikel mit amüsantem Unterton gesorgt: Die 78-jährige Mutter des Mannes hatte ihm ein Auto geleast, übernahm als Halterin die Versicherungsraten dafür und ließ ihren Sohn dann damit fahren. Zeugen berichteten vor Gericht, die beiden hätten im Juli 2006 bei der Versicherung den Vertrag abgeschlossen und angegeben, dass die Mutter die Versicherungsbeiträge zahlt. Jedoch bliebt schon der erste Monatsbeitrag aus, die Versicherung mahnte mehrmals. Als jedoch weder Zahlungen noch irgendeine Form der Rückmeldung kam, ließ die Versicherung über den Behördenweg die Registrierung für das Auto bei der Meldebehöre streichen. Der Mann, der angeblich nichts von alldem wusste und auch nicht den gut sichtbaren Aufkleber der Zwangsstillegung gesehen haben will, fuhr jedoch noch Monate später mit dem Wagen in der Mainzer Innenstadt. Auch will er nichts von den Mahnungen gemerkt haben, obwohl er mit der Mutter zusammenwohnt. Die Berufung zog der Mann übrigens zurück, nachdem ihm die eigene Aussichtslosigkeit aufgezeigt wurde.
Webseite:
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3296157
- Restschuldversicherung: Sterbeurkunde gefälscht
Das Amtsgericht Moers hat in einem aktuellen Urteil eine Frau aus Moers zu neunmonatiger Bewährungshaft und zur Ableistung von 60 Sozialstunden verurteilt, weil sie mittels Urkundenfälschung vorsätzlichen Versicherungsbetrug begehen wollte. Um Schulden von ca. 3.000 € begleichen zu können, hatte die 49-jährige Frau die Sterbeurkunde ihres verblichenen Vaters genutzt, um eine relativ eindrückliche Fälschung des - Saftige Strafe beim Autofahren
„Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte!“ Diesen Satz hat so ziemlich jeder Autofahrer schon einmal gehört, wenn er in eine routinemäßige Polizeikontrolle gekommen ist. Wonach nicht gefragt wird, ist in der Regel der Versicherungsschein – deshalb liegt er bei den meisten Autofahrern auch sicher verwahrt daheim. Nichts desto trotz ist es in Deutschland Pflicht, eine Versicherung für - Policen können nicht angerechnet werden
Wer als Eltern noch Kindergeld bezieht, auch wenn das Kind schon eigenes Einkommen hat, war bislang bei der Aufstellung von Steuerbescheiden im Unklaren. Denn ob die staatliche Leistung überhaupt gewährt wird, hängt stark von der Einkommenshöhe des Kindes ab. Dabei zählt aber nicht allein der Nettolohn, sondern auch notwendige Ausgaben wie Sozialversicherungsbeiträge etc. Jedoch war - Wenn’s dem Tisch zu bunt wird
Die besten Fälle schreibt das Leben, in diesem Fall ein kleines Kind: Ausgerechnet den teuren Holztisch einer Anwältin bemalte der kleine Künstler, nachdem ihm die Advokatin zur Beschäftigung einen Filzmarker und Malpapier gegeben hatte. Sie beriet währenddessen die Mutter in einer Rechtssache und saß dabei am gleichen Tisch. Als der Schaden wenig später entdeckt wurde, - Anzeigepflicht bei der Versicherung
Bei Versicherungen gilt grundsätzlich die so genannte "wahrheitsgemäße Informationspflicht", welche dem Versicherungskunden auferlegt etwaige Risikofaktoren für das Versicherungsunternehmen wahrheitsgemäß anzugeben. Ist ja eigentlich selbstverständlich; da aber ein erhöhtes Risiko meist auch höhere Beiträge nach sich zieht, ist die Verlockung zur Nicht- oder Falschangabe schwerer Risiken groß. Doch kann so etwas später den Versicherungsschutz kosten. Wichtig
