Restschuldversicherung: Sterbeurkunde gefälscht
Das Amtsgericht Moers hat in einem aktuellen Urteil eine Frau aus Moers zu neunmonatiger Bewährungshaft und zur Ableistung von 60 Sozialstunden verurteilt, weil sie mittels Urkundenfälschung vorsätzlichen Versicherungsbetrug begehen wollte. Um Schulden von ca. 3.000 € begleichen zu können, hatte die 49-jährige Frau die Sterbeurkunde ihres verblichenen Vaters genutzt, um eine relativ eindrückliche Fälschung des Todes der Mutter zu beurkunden. Damit wurde die Restschuldversicherung der Mutter aktiv und beglich wegen der zugesandten Kopie der Sterbeurkunde die Restschuld. Diese Schulden waren allerdings nicht durch ein überzogenes Budget der betagten Mutter der Frau entstanden, sondern durch die alleinige Finanzverwaltung durch die Frau, die dann auch vor Gericht die regelmäßige Kontoüberziehung zu ihren Gunsten zugab. So habe Sie öfter Ausgaben für sich selbst mit der Dispoüberziehung bei der Mutter finanziert. Als jedoch auch noch die Unfallversicherung – welche bezeichnenderweise beim selben Versicherer abgeschlossen war – für den angeblichen Tod der Mutter ca. 30.000 € zahlen sollte, prüfte sie nach, und kam der Frau relativ schnell auf die Schliche.
Webseite:
http://www.rp-online.de/public/article/moers/582531/Fuer-Versicherung-Sterbeurku
- Wenn’s dem Tisch zu bunt wird
Die besten Fälle schreibt das Leben, in diesem Fall ein kleines Kind: Ausgerechnet den teuren Holztisch einer Anwältin bemalte der kleine Künstler, nachdem ihm die Advokatin zur Beschäftigung einen Filzmarker und Malpapier gegeben hatte. Sie beriet währenddessen die Mutter in einer Rechtssache und saß dabei am gleichen Tisch. Als der Schaden wenig später entdeckt wurde, - Policen können nicht angerechnet werden
Wer als Eltern noch Kindergeld bezieht, auch wenn das Kind schon eigenes Einkommen hat, war bislang bei der Aufstellung von Steuerbescheiden im Unklaren. Denn ob die staatliche Leistung überhaupt gewährt wird, hängt stark von der Einkommenshöhe des Kindes ab. Dabei zählt aber nicht allein der Nettolohn, sondern auch notwendige Ausgaben wie Sozialversicherungsbeiträge etc. Jedoch war - Unfallzeugen angeben!
Dunkelheit, Nässe, schlechte Sicht, unvorsichtiges oder zu schnelles Fahren, Fremdverschulden: Die Gründe für einen Unfall sind vielfältig und aus diesem Grund gibt es auch schon lange die verschiedenen KFZ-Versicherungen. Obwohl die KFZ zu einer Standardversicherung geworden ist, wissen noch immer viele nicht über die Stolpersteine Bescheid, die sich bei der Versicherungsregulierung des Schadens oft ergeben - Versicherungsbertrug bei Hausratversicherung
Wenn man als Versicherter sicher gehen will, dass die neue Hausratsversicherung im Ernstfall die entstandenen Schäden übernimmt, sollte man die Angaben bezüglich einer etwaigen Vorversicherung oder früheren Schäden ehrlich beantworten. So zumindest entschied das Kölner Landesgericht (Aktenzeichen 24-O-506/66). Im betreffenden Fall wurde von einer Frau über das Internet ein Versicherungsantrag gestellt. Dabei erwähnte sie weder - Versicherungen haften für ihre Vertreter! – zumindest teilweise
Macht ein Versicherungsvertreter dem Versicherten beim Versicherungsabschluss falsche Versprechungen, welche Leistungen die Versicherung im Schadensfall übernehme, ist die Versicherung selbst verpflichtet, sollte dieser Schaden im Versicherungstext selbst nicht aufgeführt sein, trotzdem Teilzahlungen vorzunehmen. Im vorliegenden Fall hatte ein Vertreter der Kunden erzählt das ihre neue Versicherungspolice genau die gleichen Bedingungen enthielte ihre alte, woraufhin die
