Donnerstag, 9. September 2010

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Motorad: Teilkasko-Versicherung

August 22, 2008 von Markus  
Kategorie: Aktuelles, Kfz-Versicherungen

Motorrad-Eigentümer haben einen Anspruch auf Entschädigung aus der Teilkaskoversicherung, wenn das Motorrad während einer Probefahrt entwendet wird. Motorrad-Eigentümer haben einen Anspruch auf Entschädigung aus der Teilkaskoversicherung, wenn das Motorrad während einer Probefahrt entwendet wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Eigentümer dem Kaufinteressenten das Fahrzeug nur zu einer zeitlich und räumlich begrenzten Probefahrt überlassen und den Fahrzeugschein nicht mit übergeben hat. Denn in diesem Fall liegt eine «Entwendung» im Sinn der Versicherungsbedingungen und kein Versicherungsleistungen ausschließender Betrug vor. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. In dem Fall wollte ein Mann sein Motorrad verkaufen und übergab es einem Interessenten für eine kurze Probefahrt im Ort. Der angebliche Interessent verschwand jedoch mit dem Motorrad und ließ sein Motorrad vor Ort stehen. Nachdem die Versicherung nicht zahlen wollte, ging der Mann vor Gericht und bekam Recht: Anders als die Versicherung meinte, lag in diesem Fall nämlich ein versicherter Diebstahl und kein nicht versicherter Betrug vor. Zudem hatte der Mann auch nicht grob fahrlässig gehandelt, als er das Motorrad zur Probefahrt übergab. Zwar hatte er sich keinen Ausweis zeigen lassen und auch keine Sicherheit verlangt, durfte aber davon ausgehen, dass der Mann über das Kennzeichen des zurückgelassenen Motorrades ermittelt werden kann. Das war jedoch später nicht der Fall.

http://www.ad-hoc-news.de/drucken.html?art_id=19124092

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