ADAC Haftpflicht Versicherung
April 29, 2009 von Versicherung
Kategorie: Aktuelles, Sonstiges, Versicherung
In Düsseldorf bastelte ein Mann an seinem Fahrzeug, welches bereits abgemeldet war, und löste einen Brand aus, wobei ein fremdes Gebäude beschädigt wurde. Die Privathaftpflichtversicherung des Mannes wollte den Schaden nicht begleichen und sagte ihm, dass er sich an die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges wenden soll und dass diese den Schaden übernehmen müsse. Da das Fahrzeug aber bereits abgemeldet war, musste der Mann feststellen, dass es eine solche Versicherung gar nicht mehr gab und er somit den entstandenen Schaden selbst begleichen musste. Das Oberlandesgerichts in Düsseldorf hat daraufhin entschieden, dass ein Auto- oder auch Motorradfahrer, der mit einem Fahrzeug unterwegs ist, welches nicht angemeldet oder nicht mehr angemeldet ist und dabei einen Schaden anrichtet, nicht durch die Versicherung geschützt ist, sondern dass der Schaden komplett selbst getragen werden muss. Der ADAC möchte nun alle Bastler, die sich gern mit ihrem Fahrzeug beschäftigen, vor einem möglichen Risiko warnen und darauf hinweisen, dass entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen zu treffen sind, so dass kein Schaden entstehen kann. Eine weitere Option wäre noch, das Fahrzeug für die Zeit des „Bastelns“ mit einem Kurzzeit-Kennzeichen zuzulassen, so dass man wirklich abgesichert ist. Vielleicht ist es aber auch ratsam, nur Reparaturen selbst vorzunehmen, die unbedingt erforderlich sind und die anderen dem Fachmann zu überlassen.
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Motorrad-Eigentümer haben einen Anspruch auf Entschädigung aus der Teilkaskoversicherung, wenn das Motorrad während einer Probefahrt entwendet wird. Motorrad-Eigentümer haben einen Anspruch auf Entschädigung aus der Teilkaskoversicherung, wenn das Motorrad während einer Probefahrt entwendet wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Eigentümer dem Kaufinteressenten das Fahrzeug nur zu einer zeitlich und räumlich begrenzten Probefahrt überlassen und - Wasserschaden durch Dachschaden
Wasserschäden sind bei ihrer Abwicklung durch die Versicherung immer eine schwierige Sache: Durch die verborgene Lage der Leitungen können Fremdeinflüsse oder frühe Gründe nur mehr schwer nachvollzogen werden, deshalb zieht sich die Klärung eines solchen Falles meist sehr lange hin. Doch wenn der Versicherte den Schaden selbst herbeigeführt hat, um einen noch nicht für die
