Kaufbelege für Hausratversicherung dringend aufbewahren!
April 29, 2009 von Versicherung
Kategorie: Aktuelles, Versicherung
Wenn man eine Wohnung oder Haus bezieht, stellt sich bei vielen Mietern oder Hausbesitzern die Frage, ob eine Hausratversicherung abgeschlossen werden sollte. Dass eine solche Versicherung unbedingt erforderlich ist, wird man spätestens bemerken, wenn der Hausrat unverschuldet beschädigt wurde. Bei einem Brand oder einem Einbruch in die Wohnung oder ins Haus geht man als Versicherter, wenn man denn eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, eigentlich davon aus, dass der Schaden ganz einfach und ohne große Beweispflicht auf Seiten des Geschädigten ersetzt wird. So ist es auch, allerdings gestaltet sich der Schadensersatz nicht komplett ohne Nachweise durch den Versicherungsnehmer. Gerade bei teuren Gegenständen ist der genaue Nachweis wichtig, um auch die volle Summe von der Versicherung wiederzubekommen. Der Geschädigte muss den Wert des beschädigten oder zerstörten Hausrats nachweisen können. Daher empfiehlt es sich, bei teuren Gegenständen, wie beispielsweise Möbelstücke von Designern, Elektrogeräte und teure Kleidungsstücke, den Kaufbeleg aufzubewahren, so dass der genaue Wert des Objektes nachvollziehbar ist. Anders ist es bei normaler Kleidung oder CDs, denn hier muss nicht jeder Kaufbeleg aufgehoben werden. Oftmals ersetzt die Versicherung sowieso nur einen hochgerechneten Neuwert oder übernimmt auch die Rechnung, die vom Geschädigten aufgestellt wurde. Bedingung ist allerdings, dass der Versicherung die aufgestellte Rechnung glaubhaft und nachvollziehbar erscheint. Die Aufbewahrung der Kassenbelege hat nicht nur den Vorteil, dass der Wert nachgewiesen werden kann, sondern es erleichtert auch die gesamte Abwicklung des Schadenersatzes. Zudem werden auch Streitigkeiten zwischen Versichertem und Versicherung vermieden. Sollte die Versicherung die Nachweise anerkennen und Ihnen einen Schadensersatz zugesichert haben, so wird bei einem Einbruch oder einem Wohnungsbrand der Neuwert der beschädigten oder zerstörten Objekte zerstört. Nun kann sich der Versicherungsnehmer mit diesem Geld mit den gleichen Objekt oder einem Ähnlichen, was in der gleichen Preisklasse liegt, ausstatten und hat somit keinen Verlust.
- unverschuldeter Totalschaden – und kein Geld von der Versicherung
Besitzer von Wagen älteren Baujahrs sollten ihren Versicherungsschutz eingehend prüfen: Denn oftmals ist es gängige Praxis, dass kleine Schäden an Altwagen höher beziffert werden als der eigentliche Restwert des Autos, was nach Ansicht vieler Versicherer einem Totalschaden gleichkommt. Wenn dann aber Gebote für den beschädigten Wagen kommen, die darüber liegen, sehen sich viele Versicherungen nicht - echte Kerzen bringen oft echte Kosten
Auch wenn die Strompreise Anfang des neuen Jahres weiter steigen sollen, so ist doch vielleicht die Anschaffung einer elektrischen Baumbeleuchtung nicht ganz abwegig: Es kommt immer noch billiger als ein Wohnungsbrand. Gerade in der Weihnachtszeit, wenn das ganze Haus bis in den letzten Winkel feierlich dekoriert ist und der Weihnachtsbaum festlich geschmückt wird, steigt die Brandgefahr - Vorsicht bei der Summe der Hausratversicherung!
Hausrat oft zu niedrig eingeschätzt Als Ottonormalverbraucher stellt sich bei einem Einzug in eine Wohnung oder in ein Haus, ob eine Hausratversicherung abgeschlossen werden muss, denn immerhin hat man als Normalverdiener oder auch Besserverdiener keine Möbelstücke oder andere Dinge, die besonders wertvoll sind und die daher einer Versicherung bedürfen. Aus diesem Grund stellt sich die Frage - Steigende Kosten bei der KFZ-Police
Zwar erhöhen viele Versicherungen unabhängig von der Versicherungslage ihre Beiträge, jedoch tut sich bei der KFZ-Versicherung ein Langzeittrend auf, der unter Umständen die Beiträge weiter anheben könnte. Denn das statistische Bundesamt veröffentlichte nun Zahlen aus dem Bereich Verkehrsunfälle. Zwar sei es sehr erfreulich, dass die tödlichen Unfälle deutlich zurückgegangen sind, jedoch sind die Unfälle, - Gute Schadensdokumentation hilft
Die großen deutschen Versicherungsunternehmen haben nach den großen Schäden, die am Wochenende durch Orkan „Emma“ verursacht wurden, um eine möglichst umfangreiche Dokumentation der Kunden bei der Schadensmeldung gebeten. Auch die Verbraucherzentralen erinnern die Bevölkerung daran, möglichst viele und aussagekräftige Fotos, Videos und Zeichnungen anzufertigen und zudem akribisch jeden Fitzel Information zum Schadenshergang etc. zu sammeln.
