Freitag, 3. September 2010

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Krankenversicherung für Studenten

Juli 16, 2009 von Versicherung  
Kategorie: Aktuelles, Krankenversicherungen, Versicherung

Versicherung auch für Studenten in vorlesungsfreier Zeit...

Versicherung auch für Studenten in vorlesungsfreier Zeit...

Die Semesterferien nahen und die vorlesungsfreie Zeit wird von vielen Studenten wieder dazu genutzt, einen Job antreten, um sich für die Studienzeit einen finanziellen Puffer anzulegen und sich auch mal eine Kleinigkeit leisten zu können. Studenten sind für viele Unternehmen beliebte Arbeitskräfte, da sie aus versicherungstechnischer Sicht eher unproblematisch „zu handhaben sind“.

Denn als Werkstudenten hat das Unternehmen außer der Beitragspflicht für die Rentenversicherung keinen weiteren Ausgaben für den Studenten. Das bedeutet für den Arbeitgeber, dass er sich nicht anteilig an den Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung beteiligen muss und somit viel Geld sparen kann. Der Grund für diese Regelung bei Studenten ist, dass Studenten, deren Eltern bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, über diese bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert sind. Jedoch muss darauf geachtet werden, dass die Höchstverdienstgrenze nicht überschritten wird.

Sonst ist der entsprechende Student nicht mehr über die Versicherung der Eltern geschützt. Die Höchstverdienstgrenze liegt für ein regelmäßiges Einkommen bei 360 Euro pro Monat und wenn man einen Minijob haben sollte, sind dies 400 Euro pro Monat. Weiterhin muss beachtet werden, dass Studenten nur über die Krankenversicherung ihrer Eltern versichert bleiben, wenn sie zudem nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Für die Semesterferien und im Einzelfall auch bei Beschäftigungen am Wochenende oder in den Abend-/Nachtstunden gibt es Ausnahmen. Sollte diese genannte Höchstverdienstgrenze überschritten werden oder der Student oder die Studentin älter als 25 Jahr alt sein, sind sie versicherungspflichtig. Es bedeutet, dass derjenige eine eigene Krankenversicherung für die Zeit des Jobs abschließen muss, um im Falle einer Krankheit rechtmäßig abgesichert zu sein. Es sollte dann eine Krankenversicherung der Studenten, kurz KVdS, abgeschlossen werden. Der Beitrag für diese Versicherung unterscheidet sich von Krankenkasse zu Krankenkasse nicht und wird somit bei allen Versicherungsgesellschaften im kommenden Wintersemester 2009/2010 53,40 Euro monatlich plus 9,98 Euro Pflegeversicherung betragen. Die Möglichkeit in der Familienversicherung mitversichert zu sein kann sich verlängern, wenn der Student den Wehr- oder Zivildienst abgeleistet hat. Die Verlängerung ist dann genau der Zeitraum des Dienstes.

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