Hausratversicherung: Schäden durch Blitzeinschlag
Juli 31, 2009 von Versicherung
Kategorie: Aktuelles, Hausratversicherung
Auch in diesem Sommer gab und gibt es immer wieder heftige Gewitter, die zu erheblichen Schäden führen können. Besonders die Versicherungen merken das häufige Vorkommen von Gewittern, da bei ihnen zunehmend mehr Schäden gemeldet werden, die durch Gewitter verursacht werden. Häuser sollten unbedingt ausreichend geschützt werden. Dabei gibt es zwei Arten von Blitzschutz, nämlich den äußeren und inneren. Im Deutschlandradio erklärt der Leiter des Arbeitskreises Gebäudeblitzschutz Jürgen Wettingfeld von der Deutschen Kommission Elektrotechnik, was sich hinter den Begriffen äußerer und innerer Blitzschutz verbirgt. Unter dem äußeren Blitzschutz verstehe man einen Blitzableiter, der den Blitz einfängt und ihn dann durch die Erdungsanlage so im Erdreich verteilt, dass kein Schaden angerichtet werden kann. Sollte ein Blitz nämlich direkt ins Haus einschlagen, wird unmittelbar ein Brand entstehen. Ein herkömmlicher Blitzableiter besteht aus mehreren Drähten aus Aluminium, die einen Durchmesser von 8 Millimetern haben. Diese nennen sich Fangleitungen. Damit der Blitzableiter auch tatsächlich funktioniert, müssen alle auf dem Dach befindlichen Metallteile wie Fernsehantennen, Regenrinnen oder Geländer an diesen angeschlossen sein. So ist man zumindest von außen abgesichert. Auch der innere Blitzschutz gehört wie der äußere Blitzschutz zu einer Blitzschutzanlage. Der innere Blitzschutz soll Schäden durch Überspannungen an Elektrogeräten verhindern. Diese Überspannungsschäden können sowohl durch direkte Blitzeinschläge als auch durch indirekte Einwirkungen entstehen, erklärt Wettingfeld. Nun zu den Kosten, denn man fragt sich sicherlich, wie teuer die Absicherung des Hauses nun ist. Für eine komplette Blitzschutzanlage für ein Einfamilienhaus müssen rund 3000 Euro eingeplant werden. Zudem ist es notwendig, dass die Anlage alle vier Jahre durch einen Fachmann gewartet wird, denn nur so kann der Schutz auch garantiert werden. Wichtig zu wissen ist, dass eine Gebäudeversicherung für Schäden aufkommt, die durch einen Blitzschlag entstanden sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Blitzschutzanlage vorhanden ist oder nicht. Es werden verschiedene Arten von Schäden unterschieden. So haftet bei einem durch einen Blitzeinschlag verursachten Brand haftet die Wohngebäudeversicherung mit einem Feuerschutz und bei Überspannungsschäden die Hausratversicherung. Ein Schutz vor Überspannungsschäden ist also nicht automatisch Teil der Hausratversicherung. Es ist aber kein Problem, diesen nachträglich in den Vertrag mit aufzunehmen.
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