Freitag, 3. September 2010

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Krankenversicherung: die Zusatzbeiträge kommen

Februar 3, 2010 von sarah  
Kategorie: Aktuelles, Krankenversicherungen, Sonstiges, Versicherung

Seit gut einem Jahr gibt es die Gesundheitsfonds und damit einen einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenversicherten. Damit verbunden ist aber auch die Möglichkeit für die Krankenkassen Zusatzbeiträge zu erheben, wenn sie mit dem Betrag aus den Gesundheitsfonds nicht auskommen. Erwirtschaftete Überschüsse können zwar ebenfalls an die Versicherten weitergegeben werden, momentan kommen aber eher Zusatzbeiträge auf uns zu.
Bereits im Februar erhöhen die DAK und die BKK Westfalen-Lippe die Beiträge ihrer Mitglieder um mindestens acht Euro, im Frühjahr ziehen die KKH Allianz, ktp BKK und BKK Gesundheit voraussichtlich in ähnlicher Höhe nach. Es bleibt abzuwarten, wie viele weitere Kassen sich nach diesem ersten Schritt anschließen.
Wenn sich eine Krankenkasse dazu entschließt ihr Defizit über einen erhöhten Beitragssatz auszugleichen, ist sie dazu verpflichtet dies ihren Mitgliedern rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Den Betroffenen bleibt dann die Wahl, ob sie die höheren Beiträge akzeptieren oder die Kasse wechseln. In diesem Fall haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht, ausgenommen sind Kunden mit Wahltarif.
Der Wechsel zu einer günstigeren Kasse kann durchaus sinnvoll sein, außerdem setzen die Verbraucher damit ein Zeichen gegen die Erhöhung der Beiträge. Das Kündigungsschreiben schickt man innerhalb von zwei Monaten und am besten per Einschreiben oder Fax. Die Krankenkasse hat dann zwei Wochen Zeit, um die Kündigung zu bestätigen. Diese Bestätigung reicht man bei seiner künftigen Krankenkasse ein, die dann für die übrigen Schritte sorgt.
Bei einem Wechsel sollten sich die Versicherten genau über das Preis- Leistungsverhältnis der verschiedenen Krankenkassen informieren und sich schriftlich bestätigen lassen, dass die gewünschten Konditionen auch für Neukunden gewährt werden, bzw. für die nächste Zeit noch Bestand haben.

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