Freitag, 30. Juli 2010

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Steuererklärung: Tipps für Ehepaare

März 1, 2010 von sarah  
Kategorie: Sonstiges

Jeder Deutsche ist grundsätzlich erstmal steuerpflichtig, dabei richtet sich die Summe nach der Grundtabelle zur Steuer. Verheiratete Paare haben dabei die Wahl, ob sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, oder eine getrennte Veranlagung beantragen. Die Zusammenveranlagung ist allerdings normalerweise günstiger und einfacher als eine besondere Veranlagung. Verdienen beide Ehepartner ungefähr gleich viel, nützt die Zusammenlegung allerdings nicht viel. Je größer der Einkommensunterschied zwischen beiden Eheleuten ist, desto sinnvoller wird sie.
Zur Berechnung der gemeinsamen Steuerlast werden die Einkommen beider Eheleute addiert und anschließend halbiert. Auf der Grundlage dieser Summe, wird die jeweilige Steuersumme errechnet. Beide Einzelsummen ergeben dann die gemeinsame Steuerpflicht des Ehepaars. Beim Splittingverfahren werden also die Partner so behandelt, als ob sie jeweils die Hälfte des Familieneinkommens erwirtschaften. Trotzdem haften nicht beide im gleichen Maße, wenn einer der beiden bei der Steuererklärung mogelt. Da grundsätzlich jeder für seine individuellen Angaben verantwortlich ist, wird im Fall einer unterlassenen Angabe nicht grundsätzlich der andere Partner mit belangt, weil er mit unterschrieben hat. Nur wenn gemeinsames Vermögen oder Einkommen, wie ein Depot, unterschlagen werden machen sich auch beide der Steuerhinterziehung schuldig. Bei der Wahl der Steuerklasse sollte man sich einerseits danach richten, ob sich das Einkommen stark unterscheidet, dann sind die Steuerklassen III und V sinnvoll, oder ähnlich hoch ist, dann ist für beide die Steuerklasse IV am Günstigsten. Außerdem sollte man die mittelfristige Zukunftsplanung wie Kinderwunsch oder Dauer des Arbeitsverhältnisses bei der Wahl einbeziehen.

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